Auf einen Blick
Mängelbeseitigung nach erfolgter Sachverständigen-Abnahme:
Vor Inbetriebnahme & nach wesentlichen Änderungen: Lagertanks sind vor dem ersten Betrieb oder nach umfassenden Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen abnahmepflichtig.
Wiederkehrende Prüfung: Regelmäßige Pflichtprüfung für prüfpflichtige Anlagen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.
Stilllegung & Demontage: In vielen Fällen ist auch bei der endgültigen Außerbetriebnahme oder Demontage des Tanks eine offizielle Abnahme erforderlich.