Amtliche Abnahme nach AwSV

Amtliche Abnahme nach AwSV

Einige Heizöltankanlagen unterliegen gemäß der AwSV §46 (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) einer wiederkehrenden Prüfpflicht durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Diese amtliche Abnahme ist auch mit dem Auto-TÜV vergleichbar.

Hinweis: Lagertanks sind auch vor der Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung abnahmepflichtig. In manchen Fällen ist dies auch bei einer Stilllegung oder Demontage des Tanks erforderlich.

Ein oberirdischer Öltank wird in Räumen aufgestellt, dazu zählt auch der Keller. Dazu zählen z. B.: Stahlkellertanks, Batterietanks aus Kunststoff oder Stahl
Ein Öltank gilt als unterirdisch, wenn er ganz oder teilweise im Erdreich eingebettet ist. Dazu zählen z. B. Erdtanks aus Stahl, GFK oder Betonkugeltanks

Wann und wie oft ist ein Tank prüfpflichtig?

Volumen:Lagerart:Schutzgebiet:Gefährdungsklasse: Neuerrichtung oder nach wesentlichen Änderungenwiederkehrende Überprüfung:bei Stillegung oder Demontage
bis 1.000 LiteroberirdischneinA
> 1.000 Liter bis 10.000 LiterBja
> 10.000 Liter bis 100.000 LiterCjaalle 5 Jahreja
bis 1.000 LiterjaA
> 1.000 Liter bis 10.000 LiterBjajaja
> 10.000 Liter bis 100.000 LiterCjaalle 5 Jahreja
bis 1.000 LiterunterirdischneinAjaalle 5 Jahreja
> 1.000 Liter bis 10.000 LiterBjaalle 5 Jahreja
> 10.000 Liter bis 100.000 LiterCjaalle 5 Jahreja
bis 1.000 LiterjaAjaalle 2 1/2 Jahreja
> 1.000 Liter bis 10.000 LiterBjaalle 2 1/2 Jahreja
> 10.000 Liter bis 100.000 LiterCnicht zulässig in Schutzgebietennicht zulässig in Schutzgebietennicht zulässig in Schutzgebieten

Hier können Sie Überprüfen ob sich Ihre Tankanlage in einem Schutzgebiet befindet:

Mängelbeseitigung nach erfolgter Sachverständigen-Abnahme:

Sie hatten eine amtliche Abnahme und es wurden Mängel an Ihrer Tankanlage festgestellt? Dies ist für uns kein Problem. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein Angebot zur Behebung der Mängel.